Erkrankung/Befreiung

Ist Ihr Kind erkrankt  (BaySchO §20 Satz 1 und 2)

  • geben Sie der Schule unverzüglich über Elternnachricht unter Angaben von Gründen Bescheid
  • reichen Sie innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung (gerne auch über Mitschüler) nach
  • ein ärztliches Attest kann nach Anforderung der Schule nötig werden, bei:
    • Erkrankungen von mehr als 3 Unterrichtstagen
    • am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises
    • häufigen krankheitsbedingten Schulversäumnissen

Befreiung (BaySchO §20 Satz 2 und 3)

  • eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder vom Schulbesuch in begründeten Ausnahmefällen erfolgt:
    • nach einem formlosen schriftlicher Antrag unter Angaben von Gründen seitens der Eltern an die Schule
    • schriftliche Genehmigung seitens der Schule
  • eine Befreiung zur Ferienverlängerung ist nicht möglich

    (Unterrichtsbefreiungen vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden)

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